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Stadtverband Buchholz

In der Nacht zum Samstag (07./08.06.24) sind uns in und um Buchholz ca. 90 Wahlplakate gestohlen, und wahrscheinlich auch zerstört worden. Wir haben daraufhin Anzeige bei der zuständigen Polizeiinspektion erstattet.
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei nicht um ein Kavalierdelikt handelt, sondern die Straftatbestände des § 303 StGB (Sachbeschädigung), sowie des § 242 StGB (Diebstahl) erfüllt sind.
Kürzlich erst sind dem Ortsverband Seevetal 150 Wahlplakate auf Gemeindegebiet gestohlen worden.
Mit einem politischen Diskurs hat solch ein Vorgehen nichts zu tun, und wir erstatten rigoros Anzeige gegen diese Machenschaften.
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